Feuerbestattung

Neben der Erdbestattung ist die Urnenbeisetzung die häufigste Beisetzungsart.

Vor der Einäscherung in einem Krematorium wird der Leichnam von einem Amtsarzt auf Anzeichen eines nicht natürlichen Todes untersucht.
Dies ist gesetzlich vorgeschrieben.

Zu Lebzeiten sollte man eine Willenserklärung abgeben, aus der der Wille zur Einäscherung hervorgeht. Der Ablauf der Trauerfeierlichkeiten ist gleich wie bei einer Erdbestattung.

Bei den Grabarten unterscheidet man ähnlich wie bei der Erdbestattung zwischen Urnenwahlgräbern und Urnenreihengräbern. Die Ruhezeit beträgt im Stadtgebiet Bonn grundsätzlich nur 12 Jahre.

Besonderheit

Die Friedhofsverwaltung gestattet bei den Urnenreihengräbern und Urnenwahlgräbern eine deckende Marmorplatte. Somit entfällt weitgehend die Grabpflege.

Urnenwahlgrab

Bis zu 4 Urnen können in einem Wahlgrab zur Beisetzung kommen. Das Nutzrecht kann nach Ablauf der Ruhefrist verlängert werden. Die Größe der Grabstelle beträgt 1m x 1m. In der Regel liegen die Gräber nebeneinander vor einer Grünzone.

Urnenreihengrab

Hier darf nur eine Urne beigesetzt werden. Die Gräber liegen neben- und hintereinander. Das Nutzrecht kann nicht mehr verlängert werden.

anonymes Urnengrab

Die Urne wird vom Friedhofsverwalter ohne Beisein der Angehörigen in einem ausgewiesenen gepflegten Rasenstück beigesetzt. An einer auf der Wiese befindlichen Gedenkstätte können Blumen und Kerzen aufgestellt werden.

 

 

 

Urnenwahlgrababteilung
 
bild3
 
Anonymes Urnenreihenfeld auf dem Nordfriedhof