Feuerbestattung Neben der Erdbestattung
ist die Urnenbeisetzung die häufigste Beisetzungsart.
Vor der Einäscherung in einem Krematorium wird der Leichnam von
einem Amtsarzt auf Anzeichen eines nicht natürlichen Todes untersucht.
Dies ist gesetzlich vorgeschrieben.
Zu Lebzeiten sollte man eine Willenserklärung abgeben, aus der der
Wille zur Einäscherung hervorgeht. Der Ablauf der Trauerfeierlichkeiten
ist gleich wie bei einer Erdbestattung.
Bei den Grabarten unterscheidet man ähnlich wie bei der Erdbestattung
zwischen Urnenwahlgräbern und Urnenreihengräbern. Die Ruhezeit
beträgt im Stadtgebiet Bonn grundsätzlich nur 12 Jahre.
Besonderheit
Die Friedhofsverwaltung gestattet bei den Urnenreihengräbern und
Urnenwahlgräbern eine deckende Marmorplatte. Somit entfällt
weitgehend die Grabpflege.
Urnenwahlgrab
Bis zu 4 Urnen können in einem Wahlgrab zur Beisetzung kommen.
Das Nutzrecht kann nach Ablauf der Ruhefrist verlängert werden.
Die Größe der Grabstelle beträgt 1m x 1m. In der Regel
liegen die Gräber nebeneinander vor einer Grünzone.
Urnenreihengrab
Hier darf nur eine Urne beigesetzt werden. Die Gräber liegen neben-
und hintereinander. Das Nutzrecht kann nicht mehr verlängert werden.
anonymes Urnengrab
Die Urne wird vom Friedhofsverwalter ohne Beisein der Angehörigen
in einem ausgewiesenen gepflegten Rasenstück beigesetzt. An einer
auf der Wiese befindlichen Gedenkstätte können Blumen und
Kerzen aufgestellt werden.
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