Erdbestattungen

Wer in die Lage kommt, einen Menschen beerdigen zu müssen und über keine Grabstätte verfügt, muß in kürzester Zeit eine Entscheidung darüber treffen, welche Grabart zu wählen ist.
Auf Friedhöfen werden in der Regel mehrere Grabarten angeboten. Grundsätzlich bestimmt die Bestattungsform auch die Grabart. Erd- und Körperbestattungen bedingen ein Erdgrab.

Dabei unterscheidet man zwischen

Reihengrab
Ein Reihengrab ist für die Bestattung von einer Person vorgesehen. Wie der Name bereits sagt, liegen die Gräber in einem Reihenfeld neben- und hintereinander angeordnet und werden in Reihenfolge der Bestattungsfälle folgend nacheinander belegt. Reihengräber können nur für den Zeitraum der Ruhefrist erworben werden. Damit sind sie zugleich auch kostengünstiger.

Pflegefreie Reihengräber
Sie unterscheiden sich von den vorgenannten darin, daß sie sich auch selbst überlassen bleiben können. In diesem Fall wird Rasen eingesät und in die Friedhofspflege mit einbezogen. Die Ruhefrist beträgt nur 15 Jahre. Diese Gräber finden Sie zum Beispiel auf dem Bonner Nordfriedhof, Kölnstrasse 487.

Wahlgrab
Wenn man besondere Wünsche an Lage, Größe und Nutzungsdauer hat, kommt ein Wahlgrab in Frage. Es ist möglich, zwei Körperbestattungen in einer Grabstelle durchzuführen. Außerdem können bis zu 4Urnen zusätzlich beigesetzt werden. Die gärtnerische Gestaltung und die Leistung der Steinmetzbetriebe unterliegen der Friedhofsverordnung. Das Nutzungsrecht kann nach Ablauf der Ruhefrist verlängert werden.

Urnengrab
siehe - Feuerbestattung -

Reihengrab mit Plattenstreifen
 
Wahlgräber auf dem Nordfriedhof Bonn
 
Sonderwahlgräber mit Marmorplattenabdeckung