Wer in die Lage
kommt, einen Menschen beerdigen zu müssen und über keine Grabstätte
verfügt, muß in kürzester Zeit eine Entscheidung darüber
treffen, welche Grabart zu wählen ist.
Auf Friedhöfen werden in der Regel mehrere Grabarten angeboten. Grundsätzlich
bestimmt die Bestattungsform auch die Grabart. Erd- und Körperbestattungen
bedingen ein Erdgrab.
Reihengrab
Ein Reihengrab ist für die Bestattung von einer Person vorgesehen.
Wie der Name bereits sagt, liegen die Gräber in einem Reihenfeld
neben- und hintereinander angeordnet und werden in Reihenfolge der Bestattungsfälle
folgend nacheinander belegt. Reihengräber können nur für
den Zeitraum der Ruhefrist erworben werden. Damit sind sie zugleich
auch kostengünstiger.
Pflegefreie Reihengräber
Sie unterscheiden sich von den vorgenannten darin, daß sie sich
auch selbst überlassen bleiben können. In diesem Fall wird
Rasen eingesät und in die Friedhofspflege mit einbezogen. Die Ruhefrist
beträgt nur 15 Jahre. Diese Gräber finden Sie zum Beispiel
auf dem Bonner Nordfriedhof, Kölnstrasse 487.
Wahlgrab
Wenn man besondere Wünsche an Lage, Größe und Nutzungsdauer
hat, kommt ein Wahlgrab in Frage. Es ist möglich, zwei Körperbestattungen
in einer Grabstelle durchzuführen. Außerdem können bis
zu 4Urnen zusätzlich beigesetzt werden. Die gärtnerische
Gestaltung und die Leistung der Steinmetzbetriebe unterliegen der Friedhofsverordnung.
Das Nutzungsrecht kann nach Ablauf der Ruhefrist verlängert werden.
Urnengrab
siehe - Feuerbestattung -